Was passiert beim Hauskauf, wenn der Testamentsvollstrecker verstirbt?

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Der Kauf einer Immobilie von einem Testamentsvollstrecker  ist normalerweise ein unkomplizierter Vorgang. Es kann jedoch komplex werden, wenn der Testamentsvollstrecker während der Kaufabwicklung verstirbt. Hier erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema.

Das wichtigste zuerst:


Ihre Rechte als Käufer bleiben geschützt

 
Der Kaufvertrag bleibt gültig

Der notariell beurkundete Kaufvertrag behält auch nach dem Tod des Testamentsvollstreckers seine volle Gültigkeit. Ihr Anspruch auf das Haus ist damit rechtlich sicher.


Die Vormerkung schützt Sie

Wenn bereits eine Vormerkung für Sie im Grundbuch eingetragen wurde, sind Ihre Rechte als Käufer zusätzlich geschützt. Diese Vormerkung reserviert das Haus gewissermaßen für Sie.


Was Sie jetzt beachten müssen


Beim Kaufpreis

  • Sie haben das Recht, mit der Kaufpreiszahlung zu warten, bis die rechtliche Situation geklärt ist
  • Ihr Notar wird Sie informieren, wann die Zahlung sicher erfolgen kann
  • Alle bereits erfüllten Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung bleiben bestehen

Die weiteren rechtlichen Schritte

Es gibt zwei mögliche Wege, wie es weitergehen kann:

  • Das Nachlassgericht ernennt einen neuen Testamentsvollstrecker, der die Übertragung zu Ende führt
  • Die Erben des ursprünglichen Eigentümers übernehmen selbst die weitere Abwicklung zusammen mit dem Notar-

Der Weg zum Eigentum


Neue Beurkundung erforderlich

Es muss eine neue Auflassungserklärung (Eigentumsübertragung) beim Notar abgegeben werden. Dies ist ein normaler rechtlicher Vorgang, der zwar etwas Zeit in Anspruch nimmt, aber Ihren Hauskauf nicht gefährdet.


Die Rolle Ihres Notars


  • Er kümmert sich um die Löschung des Testamentsvollstreckervermerks im Grundbuch
  • Er koordiniert die Zusammenarbeit mit dem neuen Testamentsvollstrecker oder den Erben
  • Er stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen für die Eigentumsübertragung erfüllt werden

Bleiben Sie in dieser Situation in engem Kontakt mit Ihrem Notar. Er wird Sie durch diesen Prozess führen und dafür sorgen, dass Ihre Rechte als Käufer gewahrt bleiben.

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