Rauchen in der Wohnung ist erlaubt, auch wenn Kinder anwesend sind.

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In einem aktuellen Beschluss hat sich das Oberlandesgericht Bamberg mit der Frage beschäftigt, ob einem umgangsberechtigten Elternteil das Rauchen in Gegenwart der Kinder untersagt werden kann. Der Fall sorgt für Aufsehen, da er die Rechte von Eltern und Kindern gegenüberstellt und die Frage aufwirft, inwieweit der Staat in die Erziehung eingreifen darf.

Hintergrund des Falls

Konkret ging es um einen Vater, dem das Amtsgericht Hof im Rahmen einer Umgangsregelung aufgegeben hatte, während der Umgangszeiten mit seinen Kindern nicht in der Wohnung zu rauchen und diese vor Umgangsbeginn ausreichend zu lüften. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein.

 

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht Bamberg hob diese Auflage nun auf. Es stellte klar, dass es für ein solches Rauchverbot während des Umgangs keine gesetzliche Grundlage gibt, solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung vorliegt. Weder erschwere das Rauchen die Erziehung im Sinne des § 1684 Abs. 2 BGB, noch könne es auf die Befugnis des Familiengerichts zur näheren Regelung der Umgangsausübung nach § 1684 Abs. 3 BGB gestützt werden.

 

Appell an den Gesetzgeber

Gleichzeitig appellierte das Gericht an den Gesetzgeber, den Nichtraucherschutz für Kinder umfassender zu regeln. Denkbar wäre etwa ein generelles Verbot des Rauchens in geschlossenen Räumen in Gegenwart von Kindern. Dazu müsste der Gesetzgeber allerdings den Rechten der Kinder in bestimmten Fällen Vorrang vor den Rechten der Eltern einräumen.

 

Fazit

Der Beschluss macht deutlich, dass die Familiengerichte kein Rauchverbot für Eltern während des Umgangs mit ihren Kindern anordnen können, solange keine konkrete Kindeswohlgefährdung besteht. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Anregung des Oberlandesgerichts aufgreift und den Nichtraucherschutz für Kinder stärkt. Bis dahin müssen Eltern in diesem sensiblen Bereich eigenverantwortlich im Interesse ihrer Kinder handeln.

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