Online-Eheschließungen in Deutschland unwirksam

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 25. September 2024 klargestellt, dass per Videotelefonie geschlossene Ehen in Deutschland keine rechtliche Wirksamkeit entfalten.


Der konkrete Fall

 

Ein nigerianisches Paar mit Wohnsitz in Deutschland hatte im Mai 2021 eine Ehe per Videokonferenz vor einer Behörde in Utah (USA) geschlossen. Beide Eheschließenden befanden sich zum Zeitpunkt der Zeremonie in Deutschland.


Rechtliche Bewertung

 

Der XII. Zivilsenat des BGH stützt seine Entscheidung auf folgende zentrale Punkte:

  • Nach Art. 13 Abs. 4 Satz 1 EGBGB kann eine Ehe im Inland ausschließlich in der gesetzlich vorgeschriebenen Form geschlossen werden.
  • Entscheidend ist der Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen, nicht der Sitz des Trauungsorgans.
  • Die Eheschließenden müssen ihre Erklärungen persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten abgeben.

Praktische Konsequenzen

 

Die Entscheidung hat Bedeutung für die standesamtliche Praxis:

  • Online-Eheschließungen sind in Deutschland auch dann unwirksam, wenn sie von ausländischen Behörden durchgeführt werden.
  • Eine unwirksame Online-Eheschließung steht einer erneuten, formgültigen Eheschließung in Deutschland nicht im Wege.

Diese höchstrichterliche Entscheidung schafft Rechtssicherheit und unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Anwesenheit bei der Eheschließung in Deutschland.


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