Neuer Leitfaden für Testamentsvollstreckervergütung

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Der Deutsche Notarverein hat seine Empfehlungen zur Testamentsvollstreckervergütung grundlegend überarbeitet. Dies ist insbesondere deshalb relevant, da die Vergütungsempfehlungen in der Praxis als sogenannte neue Rheinische Tabelle zur Anwendung kommen, wenn der Erblasser keine expliziten Regelungen zur Vergütung des von ihm eingesetzten Testamentsvollstreckers getroffen hat.


Rechtliche Grundlagen der Testamentsvollstreckervergütung

 

Seine gesetzliche Grundlage findet dies in § 2221 BGB. Danach kann ein Testamentsvollstrecker eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Entscheidend ist daher zunächst die individuelle Verfügung des Erblassers. Existiert keine solche Bestimmung werden die Vergütungsempfehlungen des Notarvereins als subsidiäre Orientierungshilfe herangezogen.


Wichtigste Neuerungen auf einen Blick:

 
  • Die Empfehlungen zur Testamenstvollstreckervergütung gelten grundsätzlich für Erbfälle ab dem 1. Januar 2025.
  • Sie bilden die der Verantwortung und Arbeitsbelastung des Testamentsvollstreckers differenzierter ab und ermöglichen eine flexiblere
    Bemessung der Vergütung je nach Komplexität des Nachlasses.

Kernpunkte der Vergütungsstruktur:

 

Die Vergütung basiert weiterhin auf einer wertbezogenen Berechnung. Für Standardfälle wird ein gestaffelter Grundbetrag vorgeschlagen,
der je nach Nachlasswert zwischen 5% und 0,75% liegt. Zusätzlich können Zu- und Abschläge je nach Aufwand und Schwierigkeit der Testamentsvollstreckung vorgenommen werden.

 

Besondere Berücksichtigung:

 

Erstmals werden spezifische Zuschläge für komplexe Fälle wie Unternehmensnachlässe, Auslandsvermögen oder Nachlässe mit rechtlichen
Herausforderungen vorgesehen.


Empfehlung für Erblasser:

 

Sinnvoller ist eine individuelle Regelung zur Testamentsvollstreckervergütung zu treffen. Für Standardfälle bieten die neuen Empfehlungen allerdings eine hilfreiche Orientierung. Die vollständigen Empfehlungen stehen auf der Website des Deutschen Notarvereins zur Verfügung.

 

Fazit:

 

Die vorliegenden Empfehlungen zur Testamentsvollstreckervergütung spiegeln nicht nur eine technische Regelung wider, sondern dokumentieren auch die zunehmende Komplexität von Nachlassverwaltungen in einer sich wandelnden Gesellschaft. Während traditionelle Erbschaftsabwicklungen früher oft überschaubare Vermögenswerte umfassten, müssen moderne Testamentsvollstrecker heute hochkomplexe Vermögensstrukturen mit internationalen Bezügen, digitalen Gütern und komplexen Unternehmensanteilen bewältigen. Die Empfehlungen tragen dieser Entwicklung Rechnung, indem sie differenzierte Vergütungsmodelle für verschiedene Nachlasssituationen anbieten und gleichzeitig die Flexibilität des Erblassers bei der individuellen Gestaltung der Testamentsvollstreckung respektieren.

 

 

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