Die Nachteile des Berliner Testaments

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Das Berliner Testament ist die beliebteste Form der gemeinschaftlichen Testamentsgestaltung für Ehepartner. Trotz seiner Vorteile den überlebenden Ehegatten umfassend zu versorgen, birgt es einige wichtige Nachteile, die sorgfältig bedacht werden sollten.


Die Bindungswirkung des Berliner Testament
 

Die Bindungswirkung stellt eine wesentliche Einschränkung dar. Nach dem Tod des ersten Ehepartners kann der Überlebende die im Testament getroffenen Regelungen hinsichtlich der Schlusserben nicht mehr ändern. Selbst wenn sich die Lebensumstände grundlegend ändern, etwa durch eine neue Partnerschaft oder Konflikte mit den als Schlusserben eingesetzten Kindern, bleibt der überlebende Ehepartner an die Vereinbarungen gebunden.

Steuerliche Nachteile durch verschenkte Freibeträge

 

Ein gravierender Nachteil betrifft die Erbschaftssteuer. Da beim Berliner Testament die Kinder erst beim zweiten Todesfall erben, geht der Steuerfreibetrag von 400.000 Euro pro Kind beim ersten Erbfall verloren. Gleichzeitig kann der überlebende Ehepartner seinen Freibetrag von 500.000 Euro möglicherweise überschreiten, wodurch bereits beim ersten Todesfall Erbschaftssteuer anfällt. Besonders problematisch ist, dass die Kinder beim Tod des zweiten Elternteils das gesamte Vermögen auf einmal erben und dadurch möglicherweise der Freibetrag beim zweiten Erbfall nicht ausreicht.

 

Pflichtteilsproblematik beim Berliner Testament

 

Ein weiteres Risiko liegt in möglichen Pflichtteilsansprüchen der Kinder. Weil das Berliner Testament die Kinder zunächst von der Erbfolge ausschließt, können sie beim Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern. Dies kann den überlebenden Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten bringen, da der Pflichtteil sofort in bar ausgezahlt werden muss. Besonders problematisch ist dies, wenn das Vermögen hauptsächlich in Immobilien gebunden ist.

 

Gestaltungsmöglichkeiten

 

Um diese Nachteile abzumildern, gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Durch ein Vorausvermächtnis ggf. als Supervermächtnis können die Steuerfreibeträge der Kinder bereits beim ersten Erbfall genutzt werden. Eine Pflichtteilsstrafklausel kann Kinder davon abhalten, ihren Pflichtteil vorzeitig einzufordern. Zudem kann ein Änderungsvorbehalt im Testament die starre Bindungswirkung lockern.

 

Angesichts dieser komplexen Problematik empfiehlt sich eine fundierte rechtliche Beratung, um eine optimale, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Nachlassregelung zu entwickeln.

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