Immobilienkauf

Notarsiegel und Wappen

Als Notare in Wetzlar begleiten wir Sie gerne bei Ihrem Immobilienkauf. Unsere Aufgabe ist es, den Kaufvertrag rechtssicher zu gestalten, zu beurkunden und den gesamten Kaufprozess zu betreuen. Dabei stehen wir Käufern und Verkäufern neutral und unparteiisch zur Seite.


Warum wird beim Immobilienkauf ein Notar benötigt?

Der Gesetzgeber schreibt für Immobiliengeschäfte zwingend die Einschaltung eines Notars vor. Nur durch die notarielle Beurkundung wird der Kaufvertrag rechtsgültig. Der Notar sorgt als unabhängiger Berater dafür, dass der Immobilienkauf für beide Seiten rechtssicher abgewickelt wird. Er schützt Käufer und Verkäufer vor Benachteiligungen und klärt über die Bedeutung und die Folgen des Vertrages auf.

 

Ablauf und Vorbereitung des Notartermins

Haben sich Käufer und Verkäufer grundsätzlich geeinigt, wird ein gemeinsamer Notartermin vereinbart. Für dessen Vorbereitung benötigen wir als Notare vorab einige Informationen und Unterlagen:

  • Daten der Immobilie
  • Höhe des Kaufpreises
  • Persönliche Daten von Käufer und Verkäufer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Steuer-ID)
  • Angaben zur Vermietung/Verpachtung
  • Mitverkaufte Gegenstände (z.B. Einbauküche)

Am einfachsten übermitteln Sie uns diese Daten über unseren Fragebogen oder Sie rufen bei uns an.


Anhand dieser Angaben erstellen wir einen Vertragsentwurf, den wir beiden Parteien vorab zur Prüfung zusenden. Beim eigentlichen Beurkundungstermin lesen wir den Vertrag im Beisein von Käufer und Verkäufer vollständig vor und beantworten offene Fragen. Änderungswünsche arbeiten wir ein. Anschließend wird der Kaufvertrag von allen Beteiligten unterschrieben. Mit der notariellen Unterschrift wird der Vertrag wirksam.

 

Inhalte des Immobilienkaufvertrags

Der notarielle Kaufvertrag regelt alle Einzelheiten der Immobilientransaktion. Dazu gehören unter anderem

  • die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts
  • Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten
  • Zeitpunkt der Übergabe der Immobilie
  • Regelungen zum Übergang von Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren
  • Gewährleistung und Haftung bei Sachmängeln

Welche Regelungen im Einzelfall getroffen werden, besprechen wir im Vorfeld ausführlich mit Ihnen. Unser Ziel ist es, Ihre Wünsche und Vorstellungen beider Parteien rechtssicher im Vertrag abzubilden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.


Notarielle Abwicklung nach Vertragsunterzeichnung

Mit der Beurkundung des Kaufvertrags beginnt für uns die Abwicklung des Immobilienkaufs (Vollzug). Dazu gehören:

  • Beantragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • Einholen von Genehmigungen und Bescheinigungen
  • Mitteilung der Kaufpreisfälligkeit an Käufer und Verkäufer
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Eigentumsumschreibung

Dabei stellen wir sicher, dass der Käufer erst dann zahlt, wenn alle Voraussetzungen für den lastenfreien Eigentumserwerb erfüllt sind und umgekehrt das Eigentum erst nach Zahlung des Kaufpreises übergeht. So sind beide Seiten bestmöglich abgesichert.


Notarkosten beim Immobilienkauf

Unsere Gebühren für die Beurkundung und Abwicklung des Immobilienkaufs richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich. Sie fallen einmalig an und richten sich nach dem Kaufpreis. In der Regel betragen die gesamten Notarkosten einer Immobilientransaktion zusammen mit den Kosten einer Grundschuldbestellung ca. 1,0 % – 1,5 % des Kaufpreises. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Gerne stehen wir Ihnen als Ihre Notare in Wetzlar für einen Immobilienkauf zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns, in dem wir alle Details besprechen. Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem wichtigen Schritt kompetent und sicher zu begleiten.

Ansprechpartner Immobilienkauf

In unseren Notaren Benjamin Schäfer LL.M. und Anne Uebach finden Sie sachkundige Ansprechpartner in allen Bereichen des Immobilienrechts.

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