Nach einer Scheidung gehen Ex-Ehepartner nicht nur persönlich, sondern auch erbrechtlich getrennte Wege. Mit der Scheidung bzw. dem Scheidungsverfahren erlöschen die gegenseitigen gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsansprüche. Trotzdem ist ein Geschiedenentestament sinnvoll.
Warum dann ein Geschiedenentestament?
Trotz Scheidung kann der Ex-Partner über Umwege am Nachlass beteiligt werden. Dies ist besonders relevant, wenn gemeinsame Kinder existieren. Verstirbt ein geschiedener Ehegatte und erbt das gemeinsame Kind, kann bei einem späterem Tod des Kindes der andere Elternteil (Ex-Partner) über diesen Umweg erben.
Gestaltungsmöglichkeiten
Vor- und Nacherbschaft
Eine bewährte Lösung ist die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft. Dabei wird das gemeinsame Kind als befreiter Vorerbe eingesetzt und ein Dritter als Nacherbe bestimmt. So wird verhindert, dass der Nachlass über das Kind an den geschiedenen Ex-Partner fällt.
Testamentsvollstreckung
Bei minderjährigen Kindern ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll. Dies verhindert, dass der überlebende Ex-Partner als gesetzlicher Vertreter des Kindes Zugriff auf den Nachlass erhält.
Wichtige Hinweise
- Alte Testamente sollten nach der Scheidung überprüft und gegebenenfalls widerrufen werden.
- Ein gemeinschaftliches Testament wird mit der Scheidung unwirksam, sofern nichts anderes bestimmt wurde.
- Das Testament sollte regelmäßig an veränderte Lebensumstände angepasst werden.
Fazit zum Geschiedenentestament
Ein Geschiedenentestament ist ein komplexes erbrechtliches Instrument, das präzise Formulierungen erfordert. Geschiedene sollten sich bei der Gestaltung ihres letzten Willens unbedingt fachkundig beraten lassen, um ungewollte Vermögensübertragungen an den Ex-Partner zu vermeiden.
Die Errichtung eines Geschiedenentestaments ist besonders dann wichtig, wenn:
- gemeinsame Kinder vorhanden sind
- größere Vermögenswerte vererbt werden sollen
- der Ex-Partner unter keinen Umständen am Nachlass partizipieren soll
Durch eine vorausschauende Testamentsgestaltung können Sie sicherstellen, dass Ihr Nachlass auch wirklich an die von Ihnen gewünschten Personen geht.