Notarielles Erbrecht

Die Regelung der Erbfolge durch Testamente ist nicht immer einfach. Umso größere Bedeutung kommt daher einer unabhängigen und ausgewogenen Beratung zu. Durch sinnvolle Regelungen im Erbrecht werden teure Streitigkeiten vermieden und der Familienfrieden gewahrt.

Als Notare sind wir Ihre kompetenten Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Erbrecht und unterstützen Sie bei der rechtssicheren

Gestaltung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten.

 

Was ist Erbrecht?

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Nachlasses einer verstorbenen Person. Es bestimmt, wer Erbe wird und in welchem Umfang das
Vermögen verteilt wird. 

Das notarielle Erbrecht umfasst zwei zentrale Bereiche: das vorsorgende Erbrecht und die Nachlassabwicklung.

 

Vorsorgendes Erbrecht

Das vorsorgende Erbrecht befasst sich mit der Regelung des Nachlasses bereits zu Lebzeiten. Hierzu zählen insbesondere:

 

Testamente: Wir beraten Sie bei der Erstellung eines rechtssicheren Testaments, um sicherzustellen, dass Ihre letztwilligen Verfügungen klar und unmissverständlich formuliert sind. Zudem überprüfen wir bestehende Testamente und passen diese bei Bedarf an.

 

Erbverträge: In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Erbvertrag zu schließen. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und notariellen Beurkundung eines solchen Vertrags, um Ihre erbrechtlichen Wünsche verbindlich festzulegen.


Erb- und Pflichtteilverzichte:  Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten und Folgen von Erb- und Pflichtteilverzichten. Diese Verzichtserklärungen können sinnvoll sein, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden und eine klare Vermögensverteilung sicherzustellen. Wir erstellen und beurkunden die notwendigen Verträge.


 

Nachlassabwicklung

Die Nachlassabwicklung umfasst alle Tätigkeiten, die nach dem Tod einer Person notwendig sind, um den Nachlass gemäß den letztwilligen Verfügungen und den gesetzlichen Bestimmungen zu verteilen.  Dazu gehören:

 

Erbscheine: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Erbscheinen, die zur Legitimation der Erben gegenüber Banken, Behörden und anderen Institutionen erforderlich sind.

 

Testamentsvollstreckerzeugnisse: Sollte ein Testamentsvollstrecker benannt worden sein, kümmern wir uns um die Ausstellung des Testamentsvollstreckerzeugnisses.

 

Vermächtnisauskehrvertrag: Wir begleiten Sie bei der Umsetzung insbesondere von Grundstücksvermächtnissen, indem wir sicherstellen, dass die Vermächtnisnehmer ihren Anspruch ordnungsgemäß erhalten.

 

Erbauseinandersetzungsverträge: Wenn mehrere Erben vorhanden sind, unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Erbauseinandersetzungsverträgen, um eine gerechte und einvernehmliche Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.


Erbteilübertragungen: Wir beraten und unterstützen Sie auch bei der Übertragung von Erbteilen, sei es innerhalb der Familie oder an Dritte. Dies umfasst die Erstellung und notarielle Beurkundung der entsprechenden Verträge, um die rechtssichere Übertragung zu gewährleisten.

 

Erbausschlagungen: In Fällen, in denen das Erbe überschuldet ist oder aus anderen Gründen nicht angenommen werden soll, beraten wir Sie über die Möglichkeit und die rechtlichen Folgen einer Erbausschlagung und unterstützen Sie bei der formgerechten Erklärung der Ausschlagung.

 

Warum einen Notar konsultieren?

Ein Notar bietet Ihnen Sicherheit und Klarheit bei der Gestaltung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten. Durch die notarielle Beurkundung wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche rechtlich bindend und eindeutig festgehalten werden. Notare sind zur Neutralität verpflichtet und
beraten Sie unparteiisch und umfassend. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber immer dann, wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

 

Im Bereich des vorsorgenden Erbrechts bietet die Einschaltung eines Notars Ihnen die Gewissheit, dass Ihre letztwilligen Verfügungen nach Ihrem Ableben tatsächlich ihre Vorstellungen der Nachfolge wiedergibt.  Im Ergebnis erspart ein notarielles Testament sogar Kosten gegenüber einem privatschriftlichen oder gar keinem Testament, da es einen Erbschein überflüssig macht.

 

Kontaktieren Sie uns!  Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder für eine individuelle Beratung zu kontaktieren. Unsere Notare stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei allen erbrechtlichen Anliegen.

 

Zur Vorbereitung können Sie gerne unsere Datenerfassungsbögen ausfüllen.


Testament

Erbschein

Erbauseinandersetzung

Erbausschlagung

 

Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei, um Ihre Wünsche und Vorstellungen in einem persönlichen Gespräch zu besprechen.

 

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