Lenkende Erbausschlagung – Vorsicht vor ungewollten Folgen!

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Wenn ein Erblasser verstirbt, stehen die Erben oft vor schwierigen Entscheidungen. Eine davon kann sein, die Erbschaft auszuschlagen. Gründe dafür gibt es viele, etwa wenn der Nachlass überschuldet ist oder man nicht Teil einer zerstrittenen Erbengemeinschaft werden möchte. Doch Vorsicht: Eine Erbausschlagung kann ungeahnte Konsequenzen haben, insbesondere wenn damit bezweckt werden soll, dass das Erbe einer bestimmten Person allein zufällt.


Lenkende Erbausschlagung – ein riskantes Unterfangen


Nicht selten gehen Eheleute davon aus, gemeinsam Vermögen aufzubauen, das erst nach dem Versterben beider Eheleute an die Kinder gehen soll. Verstirbt ein Ehepartner ohne Testament, erben jedoch nach der gesetzlichen Erbfolge der überlebende Ehepartner und die Kinder gemeinsam. Um dies zu vermeiden, mag es verlockend erscheinen, wenn die Kinder die Erbschaft ausschlagen. Doch diese „lenkende Erbausschlagung“ ist mit erheblichen Risiken verbunden.

Denn schlagen die Kinder aus, erben neben dem überlebenden Ehepartner auch die Eltern des Verstorbenen. Sind diese bereits verstorben, treten an ihre Stelle deren Kinder – die Geschwister des Erblassers. So kann es passieren, dass plötzlich entfernte Verwandte Miterben werden. Eine Rückabwicklung der Ausschlagung ist dann meist nicht mehr möglich, da die aktuelle Rechtsprechung davon ausgeht, dass bei dem Ausschlagenden kein anfechtungsberechtigender Irrtum vorliegt


Rechtzeitige Beratung durch Notar oder Rechtsanwalt


Um böse Überraschungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, sich vor einer solchen Ausschlagung von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten zu lassen. Insbesondere bei der Beteiligung von Minderjährigen (z.B. von Enkeln) ist größte Vorsicht geboten, da die Rechtslage unklar ist und nicht sicher ist, ob die Eltern im Fall einer werthaltigen Erbschaft für ihr Minderjähriges Kind ausschlagen können. Besser ist daher vor dem Erbfall mit einem durchdachten Testament Vorsorge zu treffen.


Fazit: Eine lenkende Erbausschlagung ist ein komplexes Unterfangen mit unabsehbaren Risiken. Statt darauf zu setzen, sollte man besser rechtzeitig ein Testament errichten. Ist eine lenkende Erbausschlagung das einzige verbleibende Mittel ist die Beratung durch einen Notar oder Rechtsanwalt unerlässlich, um unliebsame Überraschungen und Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden.

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