Die Bindungswirkung bei gemeinschaftlichen Testamenten

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Ein zentrales Problem bei gemeinschaftlichen Testamenten ist, dass die eintretenden Rechtsfolgen, nämlich die Bindungswirkung den Beteiligten häufig weder bewusst noch gewünscht sind. Es gibt keine verlässlichen Erkenntnisse darüber, wie vielen Ehegatten bei der Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments bewusst ist, dass sich der überlebende Ehegatte mit dem Tod des Erstversterbenden erbrechtlich bindet.

 

Rechtliche Grundlagen zur Bindungswirkung

 

Das Ehegattentestament kann, muss aber keine wechselbezüglichen Verfügungen enthalten. Das BGB geht grundsätzlich von der freien Widerruflichkeit eines Testaments aus. Nur ausnahmsweise können Ehegatten im gemeinschaftlichen Testament eine Bindungswirkung ähnlich der eines Erbvertrags bewirken, wenn die Verfügungen wechselbezüglich und damit nicht frei widerruflich sind. Leider ist der gesetzliche Sonderfall in der Praxis die Regel.

 

Praktische Schwierigkeiten

 

Die praktischen Schwierigkeiten zeigen sich besonders im Erbscheinsverfahren nach dem zweiten Erbfall, wenn geprüft werden muss, ob ein später errichtetes Testament des überlebenden Ehegatten wirksam ist oder wegen der Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments unwirksam ist. Früher treten sie schon auf, wenn der überlebende Ehegatte ein neues Testament machen möchte und dafür jurisitsche Hilfe in Anspruch nimmt.

 

Empfehlung zur notariellen Beratung

 

Bei  notariellen Testamenten wird der Notar die Ehegatten entsprechend beraten, belehren und fragen, ob und wenn ja inwieweit eine Bindungsawirkung gewünscht ist, so dass die gewünschten Regelungen regelmäßig zutreffend umgesetzt ist. Dies ist besonders wichtig, da:

  • Die Bindungswirkung weitreichende Konsequenzen hat
  • Spätere Änderungen oft nicht mehr möglich sind
  • Rechtliche Streitigkeiten vermieden werden können
  • Die Interessen beider Ehegatten professionell berücksichtigt werden

Fazit

 

Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments sollte gut überlegt sein. Die möglicherweise eintretende Bindungswirkung kann den überlebenden Ehegatten in seiner Testierfreiheit erheblich einschränken. Eine notarielle Beratung im Vorfeld hilft, ungewollte Bindungen zu vermeiden und die gewünschten Regelungen rechtssicher zu gestalten. Die Investition in eine professionelle rechtliche Beratung zahlt sich langfristig aus, vermeidet kostspielige Rechtsstreitigkeiten unter den Erben und darüber hinaus meist auch noch die Kosten für zwei Erbscheine, welche erforderlich sind, wenn Grundbesitz vorhanden ist.

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