Andrea Rücker

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht

RAin Andrea Ruecker

Frau Rechtsanwältin Andrea Rücker wurde 1965 in Gießen geboren. Nach dem Abitur in Wetzlar studierte sie Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Ihr Referendariat absolvierte sie in Limburg, Wetzlar und Gießen und schloss es mit dem Zweiten Staatsexamen ab.

Seit 1994 ist Frau Rücker als Rechtsanwältin zugelassen und hat in verschiedenen Kanzleien, zuletzt in Bad Homburg und Alsfeld, langjährige Erfahrung gesammelt. Von Beginn ihrer Tätigkeit an bildete das Familienrecht, einschließlich der Schnittstellen zum Erb- und Sozialrecht, ihren Tätigkeitsschwerpunkt. Daraus entwickelten sich weitere Interessenschwerpunkte im Erbrecht sowie im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Im Jahr 2004 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Kassel der Fachanwaltstitel im Familienrecht verliehen.

Daneben spezialisierte sich Frau Rücker auch im Erbrecht und beriet ihre Mandantinnen und Mandanten in den vergangenen Jahren in allen Bereichen dieses Rechtsgebietes. Im Jahr 2019 wurde sie daher von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main zur Fachanwältin für Erbrecht ernannt.

 

Mit ihrer umfangreichen Erfahrung trat Frau Rechtsanwältin Rücker im August 2024 in die Kanzlei Wörner Schäfer Rückert ein und setzt dort ihre Tätigkeitsschwerpunkte fort. 


Tätigkeitsschwerpunkte:

Sie berät und vertritt Mandanten vor allem im Familien- und Erbrecht, sowie weiterhin im Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht. Dabei beschäftigt sie sich intensiv mit familiären Konfliktsituationen, die nicht nur Qualifikation und Erfahrung, sondern auch Einfühlungsvermögen erfordern, um für Mandanten in schwierigen Situationen angemessene individuelle Lösungen zu finden, auch in angrenzenden Rechtsgebieten oder im internationalen Recht.

Als beratende Anwältin unterstützt sie ihre Mandanten in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung sowie allen Folgesachen, immer auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation. Dies umfasst die Vermögensauseinandersetzung, den Unterhalt, die gemeinsamen Schulden sowie den Schutz und die Interessen der Kinder bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen in möglicherweise streitigen Kindschaftssachen. Um solche Konflikte zu vermeiden oder möglichst schonend zu überwinden, gestaltet Rechtsanwältin Rücker auch Eheverträge und erarbeitet Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Ebenso engagiert steht sie Mandanten in schwierigen erbrechtlichen Situationen zur Seite, sei es anlässlich eines Erbfalls bei der Erbauseinandersetzung, im Erbscheinverfahren oder bei der Durchsetzung von Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen. Unabhängig davon unterstützt sie bei der Gestaltung lebzeitiger Verfügungen, bei der Vermögensnachfolge und der Erstellung individuell passender letztwilliger Verfügungen sowie bei Vorsorgeregelungen.

Sekretariat

Für Informationen und Rückfragen steht Ihnen gerne unser Sekretariat zur Verfügung.

Angelika Joneck

Anwaltsbüro

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