Unsere Kanzlei freut sich, auch in diesem Jahr wieder als kompetenter Partner beim 22. Wetzlarer Erbrechtstag mitzuwirken. Gemeinsam mit der Sparkasse Wetzlar möchten wir interessierten Bürgern die Möglichkeit bieten, sich kostenfrei zu wichtigen Fragen rund um das Thema „Richtig vorsorgen und vererben“ zu informieren.
Irrtümer im Erbrecht aufklären
Unter dem Motto „Irrtümer sterben nicht aus“ wird unsere Fachanwältinnen Anne Uebach (Familienrecht und Notarin) zusammen mit der Fachanwältinnen Sabine Flegel (Erbrecht, KKP) in ihrem Vortrag gängige Irrtümer im Erbrecht aufgreifen, wie zum Beispiel:
- „Besser getippt als gar kein Testament“
- „Wir sind verheiratet – da beerben wir uns doch allein“
- „Mein geschiedener Mann hat zum Glück keinen Zugriff aufs Erbe“
- „Mein Kind ist enterbt – es bekommt nichts“
- „Ich reduziere die Erbmasse – ich schenke alles meinem Ehepartner“
Wir erläutern, warum diese Annahmen falsch sind und welche Konsequenzen sie für Betroffene haben können. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Tipps, wie man solche Irrtümer vermeidet und rechtssicher vorsorgt.
Veranstaltungsdetails zum Erbrechtstag
Der 22. Wetzlarer Erbrechtstag findet statt am:
Dienstag, den 5. November 2024, um 18:30 Uhr
Ort: Kasino der Sparkasse, Seibertstraße 10, 35576 Wetzlar
Der Eintritt ist frei.
Schirmherr der Veranstaltung ist der Wetzlarer Oberbürgermeister Manfred Wagner.
Wir laden Sie herzlich ein, diese Gelegenheit zu nutzen, um sich aus erster Hand und kostenlos über die Fallstricke des Erbrechts zu informieren. Wir freuen uns Ihre Fragen zu beantworten und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Weiter Informationen erhalten Sie hier.