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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist der Oberbegriff für das sehr weitläufige Gebiet des Verhältnisses zwischen Bürger und Behörden. Im Normalfall ist dieses Verhältnis nicht problematisch, wenn man etwa einen Reisepass beantragt oder sein Kind zur Schule anmeldet. Es gibt aber zunehmend Konfliktfelder im Umgang mit öffentlichen Stellen, die sich in aller Regel nur unter Zuhilfenahme eines kompetenten anwaltlichen Ratgebers bewältigen lassen:

Angefangen von Schwierigkeiten bei der Erteilung einer Baugenehmigung über die ungerechtfertigte Bevorzugung eines Kollegen bei der Beförderung auf eine besser dotierte Beamtenstelle bis hin zur Belastung von Anliegern mit Straßenbeiträgen kann es erforderlich sein, sich gegen behördliche Fehler zur Wehr zu setzen und seine öffentlich-rechtlichen Ansprüche zur Geltung zu bringen.

Wir beraten und vertreten Sie bei fast allen verwaltungsrechtlichen Problemen, etwa

  • bei anspruchsvollen Bauvorhaben und Investitionen
  • bei der Versagung von beantragten Erlaubnissen
  • bei Immissionsschutzfragen- bei drohenden behördlichen Verboten
  • bei der Heranziehung zu Anliegerbeiträgen und
  • bei der Vorbereitung öffentlich-rechtlicher Verträge, z.B. städtebaulicher Verträge

Ansprechpartner Verwaltungsrecht

Für das Verwaltungsrecht ist in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Axel Sollmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Ihr Ansprechpartner.

Dr. Axel Sollmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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