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Verkehrsrecht

Im Durchschnitt ist jeder Autofahrer alle 5 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Je nach der Art der Beteiligung stellen sich die unterschiedlichsten Fragen, zu deren kompetenter Beantwortung sinnvollerweise von Anfang an ein auf das Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird.

Wer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, hängt nicht nur vom Verschulden ab, weil die Haftung im Straßenverkehr eine sog. Gefährdungshaftung ist. Das macht die Sache rechtlich kompliziert und die Ansprüche häufig streitig. Die nachfolgende Aufteilung ist nur eine grobe Übersicht. 

Fremdverschuldeter Unfall

Handelt es sich um einen fremdverschuldeten Unfall, geht es in erster Linie um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Unfallverursacher. Neben den klassischen Regulierungspositionen des Fahrzeug- und des Personenschadens fallen hier auch zum Teil weniger bekannte Ansprüche wie etwa der Haushaltsführungsschaden an. Im Einzelnen ist an folgende Schadenpositionen zu denken:

  • Abschleppkosten
  • Arztkosten
  • Fahrzeugschaden
  • Gutachterkosten
  • Entsorgungskosten
  • Haushaltsführung
  • Kostenpauschale
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • Rechtsanwaltskosten
  • Rückstufungsschaden
  • Schmerzensgeld
  • Standgebühren
  • Wertminderung
  • Verdienstausfall
  • Zulassungskosten

Selbst- und teilverschuldeter Unfall

Ist der Unfall – jedenfalls zum Teil – selbstverschuldet, stellt sich die Frage nach dem Verkehrsstraf- und/oder Ordnungswidrigkeitenrecht.

Die einschlägigen Straftatbestände betreffen die Bereiche Tötungs- und Körperverletzungsdelikte. Unfallflucht, Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Die „leichteren Übertretungen“ wurden vom Gesetzgeber aus dem Bereich des Strafrechts in das Ordnungswidrigkeitenrecht herausgenommen. Auch Ordnungswidrigkeiten können allerdings erhebliche Folgen haben. Es geht hier in erster Linie um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsverstöße, die mit Geldbußen oder Fahrverboten und Punkten im Verkehrszentralregister (Flensburg) geahndet werden.

Auch bei der aus solchen Verstößen ggf. folgenden Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. deren Wiedererteilung (MPU) ist anwaltliche Unterstützung mehr als sinnvoll.

Schließlich lassen wir Sie auch bei allen weiteren Fragen „rund ums Auto“ wie z. B. den Ansprüchen bei Kauf, Verkauf und Reparatur von Fahrzeugen nicht alleine.

Ansprechpartner Verkehrsrecht

Ihre Ansprechpartner in all diesen Fragen in unserem Haus ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Brenk, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Sebastian Brenk

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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