Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Handelsvertreterrecht

Das Handelsvertreterrecht regelt die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter.

Wir beraten sowohl Unternehmer als auch Handelsvertreter in allen einschlägigen Fragen beginnend von der Anbahnung des Vertragsverhältnisses bis zu seiner Beendigung, wobei beispielhaft auf folgende Problemkreise zu verweisen ist:

  • Fertigung bzw. Überprüfung von Handelsvertreterverträgen unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Bezirksvertreter, Alleinvertreter etc.
  • Überprüfung von Provisionsabrechnungen sowie Durchsetzung von Kontrollrechten wie Auskunft, Buchauszug und Bucheinsicht
  • Unterstützung bei Kündigung des Handelsvertretervertrages sowohl auf Unternehmer- als auch Handelsvertreterseite
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ausgleichsansprüchen nach § 89 b HGB
  • Überprüfung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigungsleistungen auf Verbindlichkeit oder Unverbindlichkeit

Ansprechpartner Handelsvertreterrecht

Ihr Ansprechpartner im Handelsvertreterrecht ist in unserem Haus Herr Rechtsanwalt Rüdiger Brenk, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Rüdiger Brenk

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Nach oben scrollen